Anträge auf Freistellungen vom Unterricht
- Freistellungen und Beurlaubungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen rechtzeitig beantragt werden
- Freistellungen bis zu drei Tagen werden durch den Klassenlehrer entschieden, darüber hinaus gehende Anträge sind an die Schulleitung zu stellen
- Freistellungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z.B. für Vorstellungsgespräche, sie sind nicht dazu vorgesehen, während des Unterrichtsbetriebes kostengünstige Reiseangebote und Fahrschul-termine wahrzunehmen
- Ausnahmen bezüglich der Urlaubsinanspruchnahme sind durch den Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen und dem Freistellungsantrag beizufügen
Den schriftlichen Antag finden Sie unter Vorlagen.