Überblick über die möglichen Abschlüssen


Welche Abschlüsse können erreicht werden?


1. Hauptschulabschluss nach Klasse 9

alle Schüler der 10. Klasse haben diesen Abschluss bereits erreicht

 

 

2.1 Realschulabschluss

Am Ende des 10. Schuljahres, wenn der Schüler an der Abschlussprüfung teilgenommen hat und mindestens ausreichende oder maximal eine mangelhafte Leistung in einem Fach vorliegt

 

Ausnahme: „...eine Versetzung erfolgt auch, wenn höchstens mangelhafte Leistungen in einem Kernfach und mangelhafte Leistungen in einem sonstigen versetzungsrelevanten Fach oder mangelhafte Leistungen in höchstens zwei sonstigen versetzungsrelevanten Fächern vorliegen und alle nicht ausreichenden Leistungen ausgeglichen werden. Dabei können die mangelhafte Leistung in einem Kernfach nur durch mindestens befriedigende Leistungen in einem anderen Kernfach und mangelhafte Leistungen in sonstigen versetzungsrelevanten Fächern nur durch jeweils mindestens befriedigende Leistungen in anderen versetzungsrelevanten Fächern ausgeglichen werden.“ (Versetz VO)

 

 

2.2 Erweiterter Realschulabschluss

Realschulabschluss mit Erfüllung folgender Bedingungen

  1. in den Fächern D, Ma und En einen Durchschnittvon mindestens 2,3 bei jeweils mindestensausreichenden Leistungen
  2. einen Notendurchschnitt von mindestens 2,7 in den übrigen Fächern bei höchstens zwei mangelhaften Leistungen

 

 

Welche Pflichten haben Schüler?


  1. Fristgerechte Abgabe der Formblätter
  2. Teilnahme an und pünktliches Erscheinen zu allen Prüfungen und Konsultationen Fehlen ist per Krankenschein, der durch ein Elternteil gegengezeichnet sein muss, unverzüglich zu begründen
  3. Teilnahme an der Prüfung in angemessener Kleidung



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