Hinweise zum Sportunterricht

  • die Teilnahme ist nur in ordnungsgemäßer und vollständiger Sportkleidung möglich, bitte achten Sie bei Ihrem Kind auch auf saubere und hallentaugliche Sportschuhe 
  • das Tragen von Schmuck, Uhren, Freundschaftsbändern und Piercings ist nicht gestattet 
  • bei Verstößen gegen die oben genannten Sachverhalte erfolgt ein Ausschluss von der Teilnahme am Sportunterricht, Leistungsnachweise werden in diesem Fall mit der Note 6 bewertet 
  • Sportbefreiungsanträge sind dem Lehrer schriftlich vor Beginn des Unterrichts vorzulegen 

Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweise bei Sportbefreiungen (SVBl. LSA 1997): 

  • Sportbefreiungen für eine Woche mit einem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten können durch den Sportlehrer genehmigt werden
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 haben immer ein ärztliches Attest vorzulegen
  • Sportbefreiungen über eine Woche hinaus sind mit ärztlichen Attest und dem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch den Sportlehrer zu gewähren (ein ärztliches Attest ist nicht ausreichend) 
  • Sportbefreiungen über 4 Wochen sind mit ärztlichen Attest und dem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung zu gewähren (ein ärztliches Attest ist nicht ausreichend) 
  • Sportbefreiungen für ein Schuljahr, Notenbefreiungen und Teilsportbefreiungen sind mit ärztlichen Attest und dem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten über den Sportlehrer, der Schulleitung beim zuständigen Schulamt anzuzeigen und jährlich neu zu beantragen (ein ärztliches Attest ist nicht ausreichend)
In jedem Fall ist eine genaue Begründung des Antrages auf Sportbefreiung notwendig. Im Zweifelsfall kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.

Den schriftlichen Antag finden Sie unter Vorlagen.

 

Belehrungen im Fach Sport

Belehrungspunkte:

 

1. Verhalten im Sportunterricht

2. Hallenordnung

3. Tragen von Schmuck

4. Sportbefreiungen

5. Unfallmeldung

6. Vergessenes Sportzeug

7. Handyverbot

 

1. Verhalten im Sportunterricht

  • Alle Sportlehrer sind allen Schülern weisungsberechtigt.
  • Schüler sorgen durch beste Disziplin im Unterricht für einen reibungslosen und unfallfreien Unterrichtsablauf.
  • Körperliche und verbale Gewalt und Ausschreitung gegenüber Mitschülern und Lehrern sind verboten.

2. Hallenordnung

  • Schüler treten vor dem Unterricht getrennt nach Jungen uns Mädchen vor der Sporthalle an.
  • Kaugummikauen und Essen ist in der gesamten Sporthallengebäude und den Außensportanlagen verboten. Trinken aus Plasteflaschen ist in den Kabinen erlaubt.
  • Der Lehrer lässt die Schüler in die Sporthalle und jeder Schüler zieht sich diszipliniert in der Ihm zugeteilter Kabine und Sitzplatz um.
  • Die Waschräume und Toiletten werden nur mit Sportschuhen betreten.
  • Lehrer begleiten die Schüler in die Sporthalle bzw. auf den Sportplatz.
  • Stundeneröffnung findet in einer disziplinierten Antrittsordnung statt.
  • Kein Schüler betritt ohne Aufforderung durch die Lehrer die Geräteräume.
  • Alle Schüler helfen beim Auf- und Abbau der Sportgeräte.
  • Die Lehrer beenden den Sportunterricht und geben die Aufforderung zum Verlassen der Sporthalle.

3. Tragen von Schmuck

 

Laut „Grundsätze, Bestimmungen und Hinweise für den Schulsport in Sachsen-Anhalt“ ist das Tragen von Schmuck jeglicher Art während de Sportunterrichts verboten. (siehe Hinweise an die Eltern)

 

4. Sportbefreiungen

 

Sportbefreiungen sind grundsätzlich schriftlich von den Erziehungsberechtigten beim Sportlehrer zu beantragen. Bei Befreiungen über einer Woche und bei berechtigten Zweifel durch den Sportlehrer ist zusätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen. (siehe Hinweise an die Eltern)

 

5. Unfallmeldung

  • Eine Unfallmeldung hat unmittelbar nach dem Unterricht oder während der Sportstunde durch den Schüler zu erfolgen. Der Sportlehrer entscheidet über den weiteren Verfahrensweg.
  • Bei späterer Meldung kann der Versicherungsschutz durch die Schule nicht mehr in Anspruch genommen werden.

6. Vergessenes Sportzeug

  • Vergessenes Sportzeug ist vor dem Unterricht beim Sportlehrer anzuzeigen und wird im HA Heft den Eltern mitgeteilt.
  • Bei Leistungskontrollen wird die Leitung mit „6“ bewertet. Ein Nachholen ist von dem Schüler ausgehend mit dem entsprechenden Sportlehrer zu vereinbaren.

7. Handyverbot

 

Im gesamten Bereich der Sportanlagen und Sporthalle besteht Handyverbot. Als Notfallhandy kann das Gerät ausgeschaltet in der Kabine verbleiben. Über eine Benutzung als Notfallhandy entscheidet der Sportlehrer. Bei zuwiderhandeln ist das Handy in der Schulleitung abzugeben und dort wird eine weitere Entscheidung getroffen.

 

8. Gesonderte Vereinbarungen

 

Diese Belehrungspunkte treffen auch für den außerschulischen- und AG-Bereich zu.

 

Fachschaft Sport




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