Bei Krankheit und Krankmeldung des Kindes bitten wir um:
- eine Information an die Schule telefonisch bis zum Unterrichtbeginn (07.45 Uhr)
- bei Rückkehr zum Unterricht haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen
- Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 haben immer ein ärztliches Attest vorzulegen
- erfolgt die Entschuldigung mittels Krankenschein, haben die Erziehungberechtigten ein Entschuldigungsschreiben mitzuschicken
- geplante Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind dem Klassenlehrer rechtzeitig anzuzeigen
- bedenken Sie bitte, dass bei Verstößen das Fernbleiben des Kindes als unentschuldigt gilt und versäumte Leistungsnachweise mit der Note 6 bewertet werden
- Unfälle im Sportunterricht, im Schulhaus oder auf dem Schulweg müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden (Eintragung Unfallbuch oder Unfallmeldung)
Die schriftliche Entschuldigung finden Sie unter Vorlagen.