Bei Krankheit und Krankmeldung des Kindes bitten wir um:

  • eine Information an die Schule telefonisch bis zum Unterrichtbeginn (07.45 Uhr) 
  • bei Rückkehr zum Unterricht haben die Erziehungsberechtigten schriftlich den Grund des Fernbleibens mitzuteilen
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 haben immer ein ärztliches Attest vorzulegen
  • erfolgt die Entschuldigung mittels Krankenschein, haben die Erziehungberechtigten ein Entschuldigungsschreiben mitzuschicken 
  • geplante Arztbesuche während der Unterrichtszeit sind dem Klassenlehrer rechtzeitig anzuzeigen
  • bedenken Sie bitte, dass bei Verstößen das Fernbleiben des Kindes als unentschuldigt gilt und versäumte Leistungsnachweise mit der Note 6 bewertet werden 
  • Unfälle im Sportunterricht, im Schulhaus oder auf dem Schulweg müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden (Eintragung Unfallbuch oder Unfallmeldung)

Die schriftliche Entschuldigung finden Sie unter Vorlagen.




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