Anträge auf Freistellungen vom Unterricht

  • Freistellungen und Beurlaubungen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig und müssen rechtzeitig beantragt werden 
  • Freistellungen bis zu drei Tagen werden durch den Klassenlehrer entschieden, darüber hinaus gehende Anträge sind an die Schulleitung zu stellen 
  • Freistellungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z.B. für Vorstellungsgespräche, sie sind nicht dazu vorgesehen, während des Unterrichtsbetriebes kostengünstige Reiseangebote und Fahrschul-termine wahrzunehmen 
  • Ausnahmen bezüglich der Urlaubsinanspruchnahme sind durch den Arbeitgeber schriftlich zu bestätigen und dem Freistellungsantrag beizufügen 

Den schriftlichen Antag finden Sie unter Vorlagen.




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